Für das Gläserspülen bedeutet , dass von keinem der Spülgutteile eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgehen darf, da Gläser und Besteck direkt vom Gast zum Mund geführt werden. Rückstände in Tropfenform, Schlieren, Flecken und Kalkablagerungen enthalten neben einer schmuddeligen Optik oftmals erhebliche Krankheitserreger ( KBE = Kolonien bildende Einheiten ) und verstoßen gegen die seit Mai 1999 gültige DIN Norm 10511.
Nach der DIN Norm 10511 müssen Gläser nicht nur optisch sauber sondern auch innerhalb von zwei Minuten nach der Entnahme aus der Gläserspülmaschine trocken sein und dürfen manuell nicht mehr nach getrocknet werden. Die Gesamtkeimzahl auf dem entnommenen Spülgut darf nicht größer als fünf KBE je Quadratdezimeter sein.
Nach der DIN Norm 10511 müssen Gläser nicht nur optisch sauber sondern auch innerhalb von zwei Minuten nach der Entnahme aus der Gläserspülmaschine trocken sein und dürfen manuell nicht mehr nach getrocknet werden. Die Gesamtkeimzahl auf dem entnommenen Spülgut darf nicht größer als fünf KBE je Quadratdezimeter sein.